Die Patientenverfügung ist eine Kommunikationsbrücke zwischen Patienten und ihren Ärzten.

Damit kann der Patient für solche Fälle vorsorgen, wenn er selbst nicht mehr entscheiden bzw. sein Anliegen formulieren kann.

Es ist eine schriftliche Willenserklärung, die erst wirksam wird, wenn der Patient nicht mehr einsichts-, urteils- oder artikulationsfähig ist (z.B. Koma, Demenz). Die Patientenverfügung kann jederzeit vom Patienten selbst höchstpersönlich widerrufen werden. Am 1.6.2006 ist das neueste Patientenverfügungsgesetz in Kraft getreten. Es wird zwischen beachtlicher und verbindlicher Patientenverfügung unterschieden.

Beachtliche Patientenverfügung:

  • Dient als formlose Orientierungshilfe für das, was der Patient bei einer medizinischen Behandlung möchte oder ablehnt.

Verbindliche Patientenverfügung:

  • Es muss der Wille des Patienten berücksichtigt werden.

  • Sie gilt für acht Jahre

  • Behandelnde Ärzte müssen sich daran halten.

  • Verpflichtend ist für diese Form ein klärendes Gespräch mit ihrem Arzt und einem juristischen Experten (z.B. einem Rechtsanwalt, Notar oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretungen).

  • Es gelten strenge Formvorschriften.

Infos & Links im Internet:

oesterreich.gv.at

sozialministerium.at

www.gesundheit.gv.at

aekwien.at

hospiz.at

notar.at


Vorlagen:

https://www.patientenanwalt.com/download/ihre_rechte/ihre_rechte_patientenverfuegung/Online-PV-Formular_-_elektronisch_ausfuellbar.pdf

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