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Bei der Berufswahl sollten in erster Linie individuelle Fähigkeiten, Interessen und Begabungen berücksichtigt werden.

Für die Wahl des Berufes sollte folgendes berücksichtigt werden:

  • kündigen sich die Anfälle an?
  • kommt es zu einer Bewusstseinsstörung?
  • kann es zu Stürzen oder unbeabsichtigten Handlungen kommen?
  • wie häufig und zu welcher Tageszeit treten Anfälle auf?
  • wie lange dauert die Erholungsphase nach einem Anfall?

Berufe, deren Ausübung mit der Arbeit an gefährlichen Maschinen, auf Gerüsten oder in großer Höhe verbunden ist, sollten nicht angestrebt werden. Auch Berufe, bei denen das Führen eines Kfz unvermeidbar ist, sind für Anfallskranke in der Regel ungeeignet. Berufe, bei denen das Führen von Kfz zur Personen- oder Güterbeförderung vorgesehen ist (LKW-Fahrer:in, Busfahrer:in, Pilot:in etc.) sind Anfallskranken verwehrt. Berufe, zu deren Ausübung die Leistung von Nachtdiensten nötig ist, eignen sich nur sehr bedingt, insbesondere wenn bekannt ist, dass bei Ihnen Anfälle durch Schlafentzug ausgelöst werden. Besonders problematisch sind Berufe mit Rufbereitschaft.

Vielfach wird es sinnvoll sein vor der Berufswahl eine Berufsberatungsstelle (in der Steiermark LEA, siehe unten) aufzusuchen und/oder vom behandelnden Arzt einen Befundbericht zu beantragen mit detaillierter Angabe über Art und Häufigkeit der Anfälle und der dadurch zu erwartenden Probleme.


Bei häufigen Anfällen kann es von Vorteil sein, einen Behindertenarbeitsplatz anzustreben (erhöhter Kündigungsschutz, bessere Arbeitsbedingungen, Begünstigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln).
Falls Sie vom Arbeitgeber nach Erkrankungen gefragt werden, ist es nur dann erlaubt die Epilepsie zu verschweigen, wenn seit mehreren Jahren Anfallsfreiheit besteht und eine „Ausheilung“ anzunehmen ist. Besteht jedoch keine Anfallsfreiheit, sind Sie verpflichtet den Arbeitgeber über Ihre Epilepsie zu informieren, (falls die Epilepsie einen Einfluss auf die Arbeitsleistung haben kann – das ist wahrscheinlich subjektiv nicht beurteilbar). Wird die Epilepsie verschwiegen, kann dies unter entsprechenden Umständen eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Meist ist es nicht von Nachteil auch die Arbeitskollegen von Ihrer Erkrankung zu informieren Es ist anzuraten, wenigstens einen, Ihnen vertrauten Arbeitskollegen über Ihre Erkrankung zu informieren).

LEA – Leben mit Epilepsie in der Arbeitswelt unterstützt kostenlos und vertraulich Menschen mit der Diagnose Epilepsie (derzeit nur in der Steiermark!), die arbeitssuchend oder aufgrund Ihrer Erkrankung vom Verlust des Arbeitsplatzes bedroht sind und Jugendliche mit Epilepsie, die eine weiterführende Ausbildung anstreben.  

Mehr Informationen zumThema finden Sie in unseren Broschüren "Epilepsie am Arbeitsplatz", "NEBA Arbeitsassistenz - Der Weg in den Beruf“, "EPILEPSIE ‒ ARBEITEN ERLAUBT?! Kostenlose Beratung für Unternehmen". Sie können diese einfach und kostenlos unter: institut-fuer-epilepsie.at downloaden!

 

Kontakt:

Institut für Epilepsie IfE gemeinnützige GmbH

Obere Donaustraße 33

A-1020 Wien

oder

Georgigasse 12,

A-8020 Graz

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet: epilepsieundarbeit.at

 Mag.a Elisabeth Pless, Geschäftsführerin IfE & zertifizierte Epilepsiefachberaterin

Tel: 0664  60 177 - 41 00

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