Epilepsie Interessensgemeinschaft Österreich

Epilepsie Interessensgemeinschaft Österreich

Mitgliedschaft der Epilepsie Interessensgemeinschaft Österreich

Als Mitglied der Epilepsie Interessensgemeinschaft Österreich haben Sie die Möglichkeit, aktiv zur Verbesserung des Lebens von Menschen mit Epilepsie beizutragen. Ihr Engagement stärkt uns dabei, wichtige Aufklärungsarbeit zu leisten, betroffene Familien zu unterstützen und unsere Projekte zur Bewusstseinsbildung weiter auszubauen. 

Mit Ihrer Mitgliedschaft helfen Sie uns, eine stärkere Stimme für die Epilepsie-Community zu werden und Betroffenen sowie deren Angehörigen Zugang zu wertvollen Ressourcen und Netzwerken zu ermöglichen. Gemeinsam können wir viel bewegen und echte Veränderungen bewirken.

Sie können entweder mittels Online-Formular dem Verein beitreten oder sich die Beitrittserklärung herunterladen, ausfüllen und an uns per E-Mail oder Post retounieren:

Mitgliedschaft

Form der Mitgliedschaft


Persönliche Daten


Georgigasse 12, 8020 Graz | www.epilepsie-ig.at | office@epilepsie-ig.at | +43 664 16 17 815
ZVR: 42 47 03 974 | UID: ATU 6433 6837 | Volksbank Steiermark AG | IBAN: AT67 4477 0000 0091 1623

Überweisung oder Einzug?


SEPA-Lastschrift

Um Ihnen und uns Kosten und Mühen zu sparen, schlagen wir Ihnen vor, über eine Einzugsermächtigung Ihren Mitgliedsbeitrag einheben zu dürfen. Ihr Vorteil wäre, dass Sie sich nicht mehr um die rechtzeitige Entrichtung des Beitrages kümmern müssten, die Vereinfachung des dafür notwendigen Verwaltungsaufwandes dagegen wäre unser Vorteil. Sollten Sie mit diesem Vorschlag einverstanden sein, ersuchen wir Sie, unten angeführte Einzugsermächtigung auszufüllen, mit Ihrer Unterschrift zu versehen und an uns zurückzusenden. Im Voraus herzlichen Dank für die Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand

Hiermit ermächtige ich Sie widerruflich, den von mir zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag bei Fälligkeit zu Lasten meines
Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch meine kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschrift einzulösen,
wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich habe das Recht, innerhalb von 42 Kalendertagen ab Abbuchung ohne Angabe von Gründen die
Rückbuchung bei meiner Bank zu veranlassen.

Bestätigung


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